Buchung:
· Für sämtliche Buchungen – unabhängig davon, ob durch Geschäfts- oder Privatkunden, Vereine oder bei Erwerb von Geschenkgutscheinen – ist der vollständige Betrag im Voraus zu entrichten. (Vorkasse)
· Die Zahlung stellt eine Vorauszahlung dar, bestätigt die Buchung sowie die Anerkennung der AGB von tiroavolo.ch.
· Erst nach Zahlungseingang sowie schriftlicher Bestätigung durch uns gilt die Buchung als verbindlich.
· Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs.
· Für jede Buchung ist die Zustimmung der jeweiligen Schiessanlage zwingend erforderlich. Diese wird Ihnen schriftlich bestätigt. Erfolgt diese Zustimmung nicht oder verspätet, ist ein Ersatzstandort verbindlich zu akzeptieren.
Gutscheine:
· Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 365 Tage gültig.
· Die Gültigkeit eines Gutscheins tritt mit Zahlungseingang und schriftlicher Bestätigung durch uns in Kraft. Auf Wunsch erfolgt der Gutschein als Geschenk der mit Versand per A-Post.
· Die Einlösung erfolgt nach Terminvereinbarung via E-Mail (info@tiroavolo.ch) und entsprechender schriftlicher Bestätigung durch uns.
Stornierung und Umbuchung:
· Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor dem Event möglich. Bei späterer Stornierung werden 50 % des Eventbetrags in Rechnung gestellt.
· Ausnahme: Schiessanlage Widstud – hier ist eine kostenfreie Stornierung nur bis 4 Wochen vor dem Event möglich. Bei einer späteren Absage werden 70 % des Eventbetrags fällig.
· Eine Umbuchung auf Ersatzpersonen ist grundsätzlich kostenlos möglich. Einschränkungen können bei der Schiessanlage Widstud bestehen und müssen bei der Umbuchung vorgängig abgeklärt werden. (gem. AGB Widstud)
Rückerstattung:
· Rückerstattungen jeglicher Art sind nicht vorgesehen
· Bei Nichterscheinen (No-Show) entfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung; der volle Betrag (100 %) wird in Rechnung gestellt. Nicht besuchte Events berechtigen weder zu Ersatzterminen noch zu Rückvergütungen.
· Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln oder bei fahrlässigem Verhalten sind die Instruktoren berechtigt, den Event sofort abzubrechen und die Teilnehmer von der Schiessanlage zu verweisen. In solchen Fällen entfällt jeglicher Ansprung auf Rückerstattung. Die entstandenen Kosten und eine Aufwandsentschädigung von 30 % auf dessen Betrag werden an die betreffende Person oder Personen, Gruppen, Vereine oder Firmen weiterverrechnet.
Teilnahmebedingungen:
· Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre.
· Personen, denen der Umgang mit Waffen untersagt ist oder die über einen entsprechenden Strafregistereintrag verfügen, sind vom Schiessbetrieb ausgeschlossen.
· Gemäss der Schweizer Gesetzgebung, werden Staatsbürger folgender Länder nicht zu Schiessplätzen in der Schweiz zugelassen: Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien
· Die Teilnehmer verpflichten sich ausdrücklich, vor und während des Events auf Alkohol, Drogen und ähnliche Substanzen zu verzichten.
· Das Tragen von Kostümen – insbesondere bei Anlässen wie Junggesellenabschieden – ist nicht gestattet.
Versicherung:
· Die Verantwortung für eine ausreichende Versicherung trägt ausschliesslich der Teilnehmer.
· Gegenüber dem Veranstalter bestehen keine Versicherungsansprüche.
· Je nach Schiessanlage kann der Abschluss einer Zusatz- oder Tagesversicherung erforderlich sein, diese ist durch den Teilnehmer eigenständig zu organisieren.
Haftungsausschluss:
· Jeder Teilnehmer haftet für von ihm verursachte Schäden.
· Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden.
· Jegliche Haftungsansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen und werden abgelehnt. Jegliche Haftung wird abgelehnt.
Weisungen der Instruktoren:
· Den Anweisungen der Instruktoren ist ausnahmslos Folge zu leisten.
· Bei Zuwiderhandlungen oder fahrlässigem Verhalten sind die Instruktoren berechtigt, den Event unverzüglich abzubrechen und die betreffenden Personen von der Schiessanlage zu verweisen. In solchen Fällen entfällt jeglicher Ansprung auf Rückerstattung. Die entstandenen Kosten und eine Aufwandsentschädigung von 30 % auf dessen Betrag werden an die betreffende Person oder Personen, Gruppen, Vereine oder Firmen weiterverrechnet.
Wetter:
· Tontaubenschiessen ist ein Freiluftsport – sämtliche Events finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt.
· Bitte kleiden Sie sich entsprechend den Wetterverhältnissen.
· Bei extremen Wetterbedingungen (starkem Sturm, starkem Gewitter) wird der Event aus Sicherheitsgründen verschoben.
Sicherheit und Ausrüstung:
· Sicherheit hat oberste Priorität!
· Sämtliche notwendige Ausrüstung (Schutzbrille, Gehörschutz, ggf. Kopfbedeckung) wird vor Ort bereitgestellt.
· Es wird empfohlen, flache Schuhe und wetterangepasste Kleidung zu tragen.
Mit jeder Anmeldung und Buchung akzeptieren Sie unsere Bedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).